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   VGH Hessen, 24.09.2003 - 1 UE 783/02   

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https://dejure.org/2003,7340
VGH Hessen, 24.09.2003 - 1 UE 783/02 (https://dejure.org/2003,7340)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.2003 - 1 UE 783/02 (https://dejure.org/2003,7340)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 2003 - 1 UE 783/02 (https://dejure.org/2003,7340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nebentätigkeit eines Beamten; Anzeigepflicht; Untersagung; Entgelt; Dienstpflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung einer wissenschaftlich-schriftstellerischen Nebentätigkeit; Verletzung der Dienstpflicht eines Beamten; Verletzung der Anzeige - bzw. Auskunftspflicht; Versagungsgründe für genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

  • Judicialis

    HBG § 70 S. 2; ; HBG § 79 Abs. 4; ; HBG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; HBG § 80 Abs. 3 S. 1; ; HBG § 80 Abs. 3 S. 3; ; HBG § 80 Abs. 3 S. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Nebentätigkeit eines Beamten kann untersagt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eine nicht genehmigungspflichtige schriftstellerisch-wissenschaftliche Nebentätigkeit eines Beamten kann untersagt werden, wenn der Beamte seiner Pflicht zur Anzeige der Nebentätigkeit nicht nachkommt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 125 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 C 46.88

    Nebentätigkeit beamteter Hochschullehrer - Arzt - Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2003 - 1 UE 783/02
    Vielmehr kommt es allein darauf an, ob der Beamte in kausaler Folge der Ausübung der Nebentätigkeit von Dritten Geldleistungen oder geldwerte Vorteile erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1990 - 2 C 45.88 - BVerwGE 87, 1 = ZBR 1991, 142), nicht aber darauf, ob ihm letztlich ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt.
  • VG Berlin, 24.01.2023 - 36 L 388.22

    "Officer (...)" vorerst nicht mehr auf TikTok und YouTube

    Anders gewendet, liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben-)Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hess. VGH, Urt. v. 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Magdeburg, 18.07.2012 - 8 A 13/11

    Disziplinarrechtliche Abgrenzung von Hobby und beamtenrechtlicher Nebentätigkeit

    Anders gewendet, liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben-)Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hess. VGH, Urt. v. 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09

    Entfernung aus dem Dienst nach Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht

    Die Abgrenzung zwischen einer bloßen Freizeitbeschäftigung einerseits und einer nebentätigkeitsrechtlich beachtlichen Betätigung andererseits richtet sich grundsätzlich in erster Linie danach, ob die Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder ob sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (HessVGH, Urteil vom 24. September 2003 - 1 UE 783/02 - n. w. N.).
  • VG Trier, 03.02.2016 - 3 K 2619/15

    Dienstentfernung Polizeibeamter

    Wesentlich bleibt damit darauf abzustellen, ob die Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist, oder ob sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (HessVGH, Urteil vom 24. September 2003 - 1 UE 783/02 - m.w.N., juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 2 M 317/15

    Nebentätigkeitsverbot zum Betreiben eines Coffee-Bikes

    Das - auch bei einer nicht genehmigungspflichtigen - Nebentätigkeit bestehende Mitwirkungsgebot in Form der Anzeige- und Mitteilungspflichten bei Aufnahme bzw. bei Änderung der Nebentätigkeit dient in erster Linie dazu, dem Dienstherrn die erforderliche Sachverhaltsaufklärung zu ermöglichen und ihn in die Lage zu versetzen, die Vereinbarkeit der Nebentätigkeit mit den Dienstpflichten aus dem Hauptamt des Beamten zu prüfen (HessVGH, Urteil vom 24.09.2003 - 1 UE 783/02 - zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts

    Anders gewendet liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben)tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Magdeburg, 04.06.2014 - 8 A 16/13

    Kürzung der Dienstbezüge wegen des Besuchs des Oktoberfests trotz

    Anders gewendet liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben)tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Magdeburg, 31.03.2014 - 8 B 2/14

    Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung; Erforderlichkeit des Abschluss

    Anders gewendet, liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben-)Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hess. VGH, Urt. v. 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Freiburg, 10.06.2008 - 3 K 452/07

    Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung an den Dienstherrn

    Es kommt nicht darauf an, ob dem Beamten letztlich ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 24.09.2003 - 1 UE 783/02 -juris).
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